Wir sind als Veranstalter verpflichtet das Jugendschutzgesetz zu beachten und auch einzuhalten! Für interessierten Besucher unter 18 Jahren ist der Besuch des Circle Pit Festivals daher mit einigen Aufgaben verbunden.
Das Jugendschutzgesetz sieht folgende Kriterien vor, wenn Ihr mit 16 oder 17 Jahren eine Disco oder ähnliche Veranstaltung besuchen wollt:
Wenn Ihr 16 oder 17 Jahre alt seid, müsst Ihr in Begleitung einer bereits volljährigen Person sein, die von euren Personensorgeberechtigten (normalerweise sind das eure Eltern) die Erziehungsbeauftragung für die Zeit während Eures Aufenthalts übertragen bekommen habe, um noch nach 24 Uhr bei der Veranstaltung anwesend sein zu dürfen. Auch wenn es sich dabei um ältere Geschwister oder andere Verwandte oder Bekannte (volljährige/r Freund/in) handelt, muss dieses schriftlich geschehen. Für unsere Besucher im Alter von 16 und 17 Jahren gilt nach dem Jugendschutzgesetz nur eine eingeschränkte Besuchserlaubnis bis max. 24 Uhr.
Mit euren Eltern zusammen ist der Zutritt natürlich kein Problem, aber wer möchte das schon
Eure volljährige Begleitperson – mit der von euren Eltern übertragenen Erziehungsbeauftragung – darf das Gelände nicht ohne euch verlassen und muss während der gesamten Zeit nüchtern und im Vollbesitz der Kräfte sein und hat für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes Sorge zu tragen.
Ihr müsst uns das unten zur Verfügung stehende Formular 2x (!!) ausdrucken, es von euren Eltern und der Begleitperson ausfüllen und unterschreiben lassen und am Veranstaltungstag mitbringen. Ein Exemplar werdet ihr bei der Einlasskontrolle unserem Sicherheitsdienst übergeben und das andere immer bei euch führen müssen. So ist euch ein langer Abend bei uns sicher!!
Seid Ihr nicht in Begleitung einer volljährigen Person oder habt keinen schriftlichen Beleg, dass die Euch begleitende Person die Erziehungspflicht für den Zeitraum eures Aufenthalts bei uns von euren Eltern übertragen bekommen hat, so müsst Ihr das Gelände um 24 Uhr spätestens verlassen und nach Hause gehen oder werdet im schlimmsten Fall gar nicht erst reingelassen!
Um auch dies zu gewährleisten sind wir gehalten, sämtliche Personalausweise von nicht-18-jähringen Besuchern für die Dauer des Aufenthaltes im Eingangsbereich zu verwahren. Damit vermeiden wir zum einen Ärger mit Polizei und Ordnungsamt und zum anderen Ärger mit euren Eltern, der dann wohl eher euch treffen würde.
Helft uns und euch, dass es bei der Beachtung des Jugendschutzes keinen Ärger gibt. Verstöße können für uns das Ende der Veranstaltung und auch ein Verbot weiterer Events bedeuten.
Erziehungsbeauftragung zum Download:
Übernahmeerklärung
(bitte anklicken)











